- GAP
- Abk. für Gemeinsame Agrarpolitik (der Europäischen Union). 1. Die Regeln über die GAP und ihre Organisation finden sich in den Art. 32 ff. EGV. Die GAP wird im Kern von drei Grundsätzen bestimmt: Der Erste, nämlich die Verwirklichung des gemeinsamen Marktes für sämtliche Erzeugnisse in der EU, bedeutet, dass landwirtschaftliche Erzeugnisse frei zwischen den Mitgliedstaaten gehandelt werden können und Zölle nur an den Außengrenzen der EU erhoben werden dürfen. Der zweite Grundsatz ist die „Gemeinschaftspräferenz“, die EU-Erzeugnissen gegenüber den aus Drittländern eingeführten Erzeugnissen einen Preisvorteil einräumt. Der dritte Grundsatz schließlich (die finanzielle Solidarität) bedeutet, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam für die Finanzierung der GAP verantwortlich sind. 1979 kam ein vierter Grundsatz, die Mitverantwortung, hinzu. Dieser Grundsatz besagt, dass die Landwirte in bestimmten Sektoren an den durch die Überproduktion entstehenden Kosten beteiligt werden.- Die Agrarausgaben werden vom Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) finanziert. Der EAGFL besteht aus zwei Abteilungen. Die Abteilung Garantie deckt die Marktorganisation für die verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse der EU und die Begleitmaßnahmen (Umweltmaßnahmen in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Regelung für den vorzeitigen Ruhestand von Landwirten). Gemeinsame Marktorganisationen (GMO) gibt es für die meisten Agrarprodukte der EU. Es handelt sich dabei um Regeln, durch die Handelshemmnisse in der EU für diese Agrarprodukte abgebaut werden. Die gemeinsamen Zölle betreffen hingegen nur die Einfuhren aus Drittländern.- Die Abteilung Ausrichtung leistet finanzielle Beiträge zur Umstrukturierung und Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe und zum Schutz und zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der benachteiligten Gebiete. Dafür wurden eine Vielfalt von Maßnahmen erlassen, die so unterschiedliche Bereiche wie die Landwirtschaft in Berggebieten oder Probleme der Entvölkerung des ländlichen Raumes betreffen.- 2. GAP-Reform: Die Landwirtschaft trägt weniger als drei Prozent zum BIP der EU bei. Die GAP ist in vieler Hinsicht noch im Widerspruch mit Welthandelsregeln, führte in der Vergangenheit zu beträchtlicher Überproduktion und wurde dennoch lange Zeit mit nahezu 50 Prozent des EU-Budgets unterstützt. Im Jahr 2006 sind immerhin noch knapp 40 Prozent des EU-Haushalts für die GAP vorgesehen. Bes. seit 1999 wird die GAP deshalb einer grundlegenden Reform unterzogen, die v.a. das Ziel hat, diesen Politikbereich in Einklang zu bringen mit den Erfordernissen der ⇡ EU-Erweiterung und der Welthandelsorganisation (WTO). Die europäische Landwirtschaft soll multifunktional, nachhaltig und wettbewerbsfähig werden und die Regionen mit besonderen Schwierigkeiten einschließen. Themen wie Verbraucher-, Tier- und Umweltschutz, ländliche Entwicklung sowie Pflege der Kulturlandschaft sind heute Bestandteil der GAP. Beim Kopenhagener Gipfel von Dezember 2002 wurden Obergrenzen für die Agrarkosten nach der Erweiterung festgelegt: 9,8 Mrd. Euro, davon ca. die Hälfte für die Entwicklung des ländlichen Raums. Außerdem sollen die Landwirte in den neuen Mitgliedstaaten unmittelbar nach dem Beitritt zunächst nur ein Viertel der in den alten Mitgliedstaaten gezahlten Direktbeihilfen erhalten. Eine allmähliche Angleichung des Unterstützungsniveaus soll bis 2013 erfolgen. Der für 2006 geplante Betrag für die GAP in der aus 25 Staaten bestehenden EU soll zukünftig die Obergrenze der GAP-Ausgaben bilden, deren weiterer Anstieg nur noch um ein Prozent als Inflationsausgleich erlaubt würde. Am 26.6.2003 wurde schließlich vom ⇡ Rat der Europäischen Union (Ministerrat) ein weiterer wichtiger Reformschritt beschlossen, der die Stützungsmechanismen der GAP vollkommen verändert. Die Hauptelemente sind: Fast vollständige Entkopplung von Produktion und Stützungszahlungen, Verknüpfung einzelbetrieblicher Zahlungen an Einhaltung von Standards in den Bereichen Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier-/Pflanzengesundheit, Tierschutz und Arbeitssicherheit sowie die Verpflichtung zur „Cross Compliance“ (Erhalt eines guten agronomischen Zustands der Betriebe), verstärkte Unterstützung der ländlichen Entwicklung, Kürzung der Direktzahlungen („Modulation“) an Großbetriebe, Anpassung der Marktstützungspolitik in den einzelnen Produktbereichen. Die Reform tritt in den Jahren 2004 und 2005 in Kraft, in einigen Mitgliedstaaten nach einer Übergangsfrist erst 2007. In dem im Februar 2004 vorgelegten Kommissions-Vorschlag für die ⇡ Finanzielle Vorschau der Europäischen Union 2007–2013 wurde eine weitere Reduzierung des Anteils der GAP-Ausgaben am Gesamt-EU-Haushalt von 37 Prozent im Jahre 2006 auf 26 Prozent im Jahre 2013 vorgeschlagen. Literatursuche zu "GAP" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.